Wie Sie schon wissen wird der Pflegebedürftige vom MDK in einen Pflegegrad eingestuft. Die Grundpflege dient der Erhaltung der Lebensqualität und der Grundversorgung.
Dazu gehören u.a. folgende Leistungen:
Waschen, Duschen oder Baden
Mahlzeiten zubereiten und evtl. anreichen
Betten machen
Einkaufen
Wäsche waschen
Die Vergütung der Kosten richtet sich zum Einen nach dem Pflegegrad, zum Anderen nach der Leistungsart.
Unter folgenden Leistungen und Vergütungen können Sie wählen:
1. Geldleistung
2. Sachleistung
3. Kombinationsleistung
4. Verhinderungspflege
5. §45 - Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Details zu den Leistungen finden Sie hier, unter den Paragraphen 14,15,18, 19, 36-39, 41 und 45
Dient zur Vermeidung oder zur Verkürzung von Krankenhausaufenthalten und zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung. Sie wird vom Arzt, nach den geltenden Richtlinien, verordnet. Die Behandlungspflege dient dem Heilungsprozess.
Dazu gehören u.a. folgende Leistungen:
Medikamente herrichten und verabreichen
Injektionen
Verbandwechsel
Katheterwechsel
Die Krankenkasse übernimmt nach vorheriger Genehmigung der Verordnung die gesamten Kosten hierfür.
Neben der Grund- und Behandlungspflege haben wir unser Angebot um individuelle, pflegebegleitende Dienstleistungen erweitert z. B.
Dazu gehören u.a. folgende Leistungen:
Betreuungsdienste
(auch Stundenweise )
Begleitung bei Aktivitäten
Gemeinsame Spaziergänge
Mobiler Frisör
(Vermittung)
Fußpflege
(Vermittung)
Teilen Sie uns einfach Ihre Wünsche mit Diese Leistungen werden durch uns oder unsere jeweiligen Kooperationspartner direkt mit dem Leistungsempfänger abgerechnet.
Bei Wunsch/ Bedarf führen wir häusliche Schulungen (Lagern, Transfer, Körperpflege, Umfeldgestaltung etc.) in der eigenen Umgebung durch, die ebenfalls kostenlos und Kassenübergreifend angeboten werden. Sollten Sie hierzu weitere eingehendere Fragen haben, so stehen wir Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.